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SV Fidelia 1910 Ockenheim

Der Spielbetrieb wieder aufgenommen, unter den aktuellen Hygienebedingungen

Hygienekonzept der S.V. Fidelia Ockenheim

Vorbemerkung

Seit dem 15. Juli 2020 ist in Rheinland-Pfalz die zweite Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Diese sieht weitere Lockerungen für den Sport vor, die sowohl Training als auch Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe ohne Wahrung eines Mindestabstandes unter bestimmten Voraussetzungen wieder zulassen. Voraussetzung für die Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebs ist die Erstellung eines umfassenden Vereins-Hygienekonzepts. Das Ihnen vorliegende Hygienekonzept bietet nach Rücksprache mit dem Ministerium Rheinland-Pfalz den Vereinen eine ausführliche Grundlage zur Erstellung eines eigenen Konzepts.

 

 Allgemeine Grundsätze

Der Schutz der Gesundheit steht über allem und die behördlichen Verordnungen sind immer vorrangig zu betrachten. An sie müssen sich der Sport und damit jeder Verein streng halten.

Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Es muss sichergestellt sein, dass der Trainings- und Spielbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.

Jeder Spieler, der am Training oder an Freundschaftsspielen teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt daran halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig.

Alle Trainingseinheiten und Freundschaftsspiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

  

Allgemeine Hygiene- und Distanzregeln

  • Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) oder Nutzung von Desinfektionsmittel vor und direkt nach der Trainingseinheit.
  • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • Mitbringen eigener Getränkeflaschen, die zu Hause gefüllt wurden.
  • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
  • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
  • Abstand von mindestens 1,5 Metern bei Ansprachen im Freien. Bei nicht vermeidbaren Ansprachen in geschlossenen Räumen zusätzliches Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Verwendete Trainingsleibchen sind nach jeder Trainingseinheit zu waschen.

 

Gesundheitszustand

  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, muss die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, Erkältungssymptome.
  • Die gleiche Empfehlung liegt vor, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

Minimierung der Risiken in allen Bereichen

  • Es ist rechtzeitig zu klären, ob Teilnehmende am Training/Spiel einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
  • Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Covid-19-Erkrankung schützen kann. Nicht zuletzt für sie ist es wichtig das Infektionsrisiko bestmöglich zu minimieren.
  • Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.

Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände wir in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o Spieler

o Trainer

o Teamoffizielle

o Schiedsrichter/- Beobachter/-Paten

o Verbandsbeauftragte

o Sanitäts- und Ordnungsdienst

o Hygienebeauftragter

o Medienvertreter (siehe nachfolgende Anmerkung)

  • Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.
  • Die Zone 1 wird über den Zugang vom Vereinsheim betreten, wobei die Heimmannschaft sich an der linken Seitenlinie aufhält und die Gastmannschaft sich an der rechten Seitenlinie aufhält. (aus Sicht Vereinshaus)
  • Sofern Medienvertreter im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt benötigen, erfolgt dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes.

Zone 2: Umkleidebereich

  •  In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt:

o   Spieler

o   Trainer

o   Teamoffizielle

o   Verbandsbeauftragte

o   Hygienebeauftragter

o   Schiedsrichter/-Beobachter/-Paten

  • Bei der Nutzung von Umkleideräumen ist das Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten.
  • Die Umkleidekabinen dürfen jeweils von maximal 5 Personen gleichzeitig genutzt werden. Eine Einteilung in mehrere Gruppen sollte im Voraus vorgenommen werden. Die Gruppen können nacheinander die Umkleidekabinen benutzen.
  • Auf Grund der baulichen Gegebenheit der Duschräume wird die Benutzung der Duschen auf 2 Personen gleichzeitig beschränkt, die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
  • Bei Spielbegegnungen wird auf Grund der baulichen Gegebenheit der Heimmannschaft der Fidelia Ockenheim der Aufenthaltsraum im oberen Bereich des Vereinshauses als Umkleideraum zugewiesen.
    • Die Heimmannschaft darf die Duschen in den unteren Umkleidekabinen benutzen, aber erst nachdem die Gastmannschaft vollständig die Räume verlassen hat.
  • Die Gastmannschaft bekommt die beiden Umkleideräume mit Duschen im unteren Bereich des Vereinsheims zugewiesen. Auch hier gelten die oben genannten allgemeinen Regeln der Umkleideräume und Duschen.
  • Der Schiedsrichter hat eine eigene Umkleidekabine mit Dusche.
  • Es wird gebeten, möglichst keine Mannschaftsansprachen in der Kabine abzuhalten. Diese sind im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands, durchzuführen.

 

Zone 3: Zuschauerbereich

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen betreten die Sportstätte über den offiziellen Eingang am Parkplatz. Dieser Eingang fungiert nur noch als Eingang.
  • Als Ausgang wird das Tor an der nördlichen Seite des Geländes genutzt.
  • Alle Personen, die das Sportgelände betreten, müssen sich am Eingang (Fuß der Treppe) in eine Liste eintragen, da die Erfassung der Kontaktdaten der anwesenden Zuschauer zwingend erforderlich ist.(gem. § 2 Abs. 2 der 10. CoBeLVO; analog Gastronomie)
  • Weigert sich eine Person seine Kontaktdaten anzugeben, so ist diesem der Zugang zu verwehren.
  • Die Zuschauer haben in der Zone 3 die Abstandsregeln einzuhalten.

Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Grundsätze

 Trainer und Vereinsmitarbeiter informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.

  • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer und Vereinsmitarbeiter) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, sollte von allen Beteiligten durchgeführt werden, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
  • Der verantwortliche Trainer dokumentiert die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit. Diese wird einen Monat aufbewahrt und danach vernichtet.

 

Ankunft und Abfahrt

  • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften wird das Tragen von Mund-Nasen-Schutz empfohlen. Wenn möglich wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
  • Bei Anreise im Teambus, Mannschaftsbus, ÖPNV ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutz verpflichtend.
  • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • Alle Teilnehmer sollten bereits umgezogen auf das Sportgelände kommen oder sich – sofern möglich – direkt am Platz umziehen. Bei der Nutzung der Umkleideräume ist das Tragen von einem Mund-Nasen-Schutz erforderlich. Auch das Einhalten des Mindestabstandes zu beachten.

Auf dem Spielfeld

  • Alle Trainings- und Spielformen können wieder mit Körperkontakt durchgeführt werden.
  • Die maximale Gruppengröße beträgt 30 Personen. Trainer zählen dann zur Gruppengröße, wenn diese aktiv mitwirken.
  • Sofern mehr als 30 Spieler am Training teilnehmen wollen, können mehrere Gruppen gebildet werden. Die Gruppen dürfen sich aber während des Trainings nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren. Im nächsten Training können die Gruppen in einer anderen Besetzung trainieren.

 

Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschafts- und Pflichtspiele)

 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände

  • Anreise der Teams mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern sind die geltenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu beachten.
  • Die Anreise der Schiedsrichter mit Team kann unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen in einem Auto erfolgen.
  • Die allgemeinen Vorgaben bezgl. Abstandsregelungen etc. sind einzuhalten.

Aufwärmen

  •  Zeitliche Anpassung an Gegebenheiten.
  • Anpassung der Vorspielphase (z.B. Aufwärmen).
  • Überschreitet der Spielerkader die Anzahl von 15 Spielern, dürfen sich auch nur insgesamt 15 Spieler pro Team gemeinsam aufwärmen. Die restlichen Spieler müssen sich an die geltenden Abstandsregelungen halten.

Ausrüstungs-Kontrolle

  • Equipment-Kontrolle im Außenbereich durch den Schiedsrichter.
  • Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, hat der Schiedsrichter(-Assistent) hierbei Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Einlaufen der Teams

  •  Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen
  • Kein „Handshake“
  • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • Keine Escort-Kids
  • Keine Maskottchen
  • Keine Team-Fotos (Fotografen nur hinter Tor und Gegengerade)
  • Keine Eröffnungsinszenierung

Trainerbänke/Technische Zone

  •  Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten. Ist bei Spielen (z.B. Jugend) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.
  • In allen Fällen ist der Mindestabstand einzuhalten.
  • Nutzung jedes 2. oder 3. Sitzes (der Mindestabstand von 1,5 m ist zu gewährleisten). Ggf. Stühle/Bänke in Erweiterung der Ersatzbänke.

Halbzeit

  •  In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
  • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen (falls notwendig).
  • Keine Pressekonferenzen
  • Abreise Teams: räumliche und zeitliche Trennung der Abreise, siehe Anreise.

Rechtliches

Die vorherigen Bestimmungen sind nach bestem Wissen erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die zuständigen Behörden oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz sowie Nutzungsbeschränkungen getroffen werden können.